Liebe Gäste und Freunde des Nineteen´th,
ab Donnerstag, den 13.01.2022 gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
2G + -Nachweis (ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen)
- Doppelt Geimpft + negativer Schnelltest (aus dem Testzentrum, nicht älter als 24 Stunden)
- Doppelt Geimpft und geboostert
- Doppelt Geimpft und in den letzten 3 Monaten genesen
Kinder
Kinder bis 15 Jahre sind von dieser Regelung ausgeschlossen
Maskenpflicht
- In der Innengastronomie, so wie in Bereichen wo keine 1,50 m abstand gehalten werden können, gilt weiterhin die Maskenpflicht
Nachweis der Immunisierung
Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch:
- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Wir danken für euer Verständnis und wissen das ihr wisst, das wir die Regeln nicht machen aber uns dran halten.